Zweite Stufe des Honoraranstiegs in der Unfallversicherung umgesetzt

Zum 1. Oktober 2018 sind die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung um 3% angestiegen. Mit dem Anstieg wurde die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung umgesetzt.

Honoraranstieg über vier Jahre auf insgesamt 18%
Nach Honorarverhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat die Gebührenkommission im September 2017 einen Honoraranstieg in der gesetzlichen Unfallversicherung von 18% über einen Zeitraum von vier Jahren beschlossen. Ärzte, die für die Unfallversicherung tätig sind, erhielten ab dem 1. Oktober 2017 zunächst eine 8%ige Honorarerhöhung. Jeweils am 1. Oktober der Jahre 2018, 2019 und 2020 wird der Gebührensatz erneut um je 3% angehoben. Die Anhebungen erfolgen basiswirksam, so ergibt sich eine Gesamterhöhung von insgesamt 18%. Zudem wurden für Anästhesieleistungen ab dem 1. Oktober 2017 neue Leistungslegenden eingeführt, die mit deutlich höheren Gebühren einhergehen.

Einige Leistungen von Gebührenerhöhung ausgenommen
Leistungen, die bereits in den vergangenen Jahren deutlich erhöht wurden, sind von der Erhöhung ausgenommen. So wurde kein Anstieg bei Gutachtergebühren, Schreibgebühren und den Gebühren für Hautkrebsbehandlung vorgesehen. Auch die Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen erhöhen sich nicht.

Seit dem 1. Oktober 2017 wird die Praxissoftware jährlich angepasst, so dass die neuen Gebühren in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sind. Praxen, bei denen sich diese Anpassung verzögert, werden aufgefordert, erbrachte Leistungen erst dann abzurechnen, wenn die Software angepasst ist. So sollen Nachberechnungen vermieden werden.