Weitere Terminverschiebung beim Start der Telematik-Infrastruktur wahrscheinlich

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie kommt es aktuell weiterhin zu Verzögerungen bei der Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur. Für die notwendigen Konnektoren steht beispielsweise bislang offiziell erst ein einziger Anbieter zur Verfügung. Auch wenn einige weitere Anbieter ihren Markteintritt für das laufende Frühjahr angekündigt haben, so scheint es derzeit kaum möglich, eine flächendeckende Anbindung der Arztpraxen bis zum Ende des Jahres 2018 zu erreichen.

 Da Ärzten, die ab dem Jahr 2019 nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, nach derzeitigem Stand Sanktionen in Form von Honorarkürzungen drohen, setzt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)  beim GKV-Spitzenverband dafür ein, diese Frist zu verschieben. Vorsorglich wurde das Bundesschiedsamt bereits angerufen.

Zudem sei, so Dr. Thomas Kriedel (Vorstandsmitglied der KBV), die Erstattungspauschale für die Anschaffung eines Konnektors – wie sie durch KBV und GKV-Spitzenverband im Vorfeld vereinbart wurde – deutlich zu niedrig. Diese wurde aufgrund der Annahme kalkuliert, dass es durch mehrere Marktteilnehmer eine Preissenkung geben würde. Die KBV verhandele auch diesbezüglich erneut mit dem GKV-Spitzenverband. Generell seien die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur in voller Höhe zu übernehmen.

Ärzten, denen bereits Komponenten für die Praxisanbindung angeboten werden, rät T. Kriedel, darauf zu achten, dass die Preise durch die Erstattungspauschale gedeckt seien. Zudem sollten sie vertraglich zusichern lassen, in welchem Quartal die Geräte installiert werden. Denn erst der Zeitpunkt der Nutzung der Geräte ist ausschlaggebend für die Höhe der Erstattungspauschale, nicht der Zeitpunkt der Bestellung der Geräte.

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands empfiehlt den Augenärzten Ruhe zu bewahren. Praxisinhaber sollten sich nicht durch ihre Softwareanbieter unter Druck setzen lassen und sich aktuell nicht an Verträge binden. Ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema erschien in der Dezemberausgabe 2017 von „Der Augenarzt“. Der Beitrag wird auf den Seiten des BVA zur Verfügung gestellt: http://www.augeninfo.de/separee/aa/1706aa.pdf#page=25