Thüringen: Fachsprachenkenntnis wird zukünftig durch die Kammer geprüft

Die Landesärztekammer Thüringen wird ab Januar 2018 nach einer Vereinbarung zwischen Landesverwaltungsamt und Landesärztekammer die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte durchführen. Das Approbationsverfahren für ausländische Ärzte – das auch eine Sprachkenntnisprüfung beinhaltet – wird auf diese Weise vereinfacht: „Statt wie bisher die Qualität der vorgelegten Zertifikate im Einzelfall zu prüfen, haben wir jetzt eine einheitliche und verlässliche Entscheidungsgrundlage“, so Frank Roßner, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner fügt hinzu: „Mit der Vereinbarung ist sichergestellt, dass ab dem 1. Januar 2018 der Fachsprachtest für ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller auf Approbation landesweit einheitlich auf hohem Niveau erfolgen wird.“

Die neue Fachsprachenprüfung und der erforderliche Patientenkommunikationstest finden in einstündigen Einzelprüfungen statt. Das Hörverstehen sowie die schriftliche Ausdrucksfähigkeit werden dabei in drei Abschnitten überprüft: So wird zunächst ein Arzt-Patienten-Gespräch simuliert, danach wird die Anfertigung eines Arztbriefes vorgenommen und anschließend ein Arzt-Arzt-Gespräch durchgeführt.

„Mit der Übertragung der Fachsprachenprüfung an die Landesärztekammer ist nicht nur ein wichtiger Punkt in der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung in unsere Hände gegeben worden, sondern gleichfalls Instrumente des Patienten- und Arztschutzes. Unsere Patienten müssen sich auf uns Ärzte verlassen können, dass wir Befunde richtig erheben und erklären und auch weiterbehandelnden Ärzten übermitteln können. Aber auch für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland ist es wichtig, dass sie vor Fehlern aufgrund nicht ausreichender Kommunikationsfähigkeit geschützt werden“, so die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. med. Ellen Lundershausen.