Thiopental / Trapanal: Einschränkung der Anwendung sowie Vertriebseinschränkung auf Kliniken

Die Firma Inresa Arzneimittel und das Regierungspräsidium Tübingen weisen aktuell darauf hin, dass die Anwendung Thipental- und Trapanal-haltiger Produkte ab sofort eingeschränkt ist. So sollen die folgenden Arzneimittel nur noch unter strenger Indikationsstellung, in der es keine alternativen Arzneimittel gibt, und nur noch direkt an Krankenhäuser und Kliniken abgegeben werden:

  • Thiopental Inresa 0,5 g Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung (PZN 11852249)
  • Thiopental Inresa 1,0 g Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung (PZN 11852255)
  • Trapanal 0,5 g Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung (PZN 07118302)

Als Alternativsubstanz wird Propofol empfohlen, das jedoch bei nachgewiesener Sojaallergie nicht eingesetzt werden darf. Sowohl Etomidat als auch Ketamin werden nicht als Einleitungshypnotika empfohlen, da Etomidat die Nebennierenrindenfunktion supprimiert und Ketamin und S-Ketamin Halluzinationen hervorrufen. Letztere müssen daher mit Benzodiazepinen oder Propofol supplementiert werden.

Thiopental sollte weiter in der Hirndrucktherapie zur Hirndrucksenkung eingesetzt werden. Aufgrund der fehlenden Zulassung für Propofol gilt Thiopental auch in der Kinderchirurgie nach wie vor als gängiges intravenöses Anästhetikum.

Die Ursache der Vertriebs- und Indikationseinschränkungen liegen auf der GMP-non-Compliance des Herstellers des sterilen Wirkstoffes. So hat die italienische Behörde AIFA im Juli festgestellt, dass das Unternehmen Lampugnani Pharmaceutici SPA die Sterilität der betroffenen Arzneimittel nicht mehr in dem gebotenen Maß sichert.