Telematikinfrastruktur: Fristverlängerung bis Mitte 2019

Nach Protesten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun angekündigt, die Frist zur Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur um ein halbes Jahr zu verlängern. Statt bis Ende dieses Jahres müssen die Praxen nun erst bis zum 30. Juni 2019 angebunden werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Praxisinhaber ihren Anschluss bis Ende des Jahres 2018 bestellt haben. „Damit besteht endlich Gewissheit, dass Praxen ab Januar nicht schuldlos in Regress genommen werden“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Komplexitätszuschlag für größere Praxen vereinbart

Zudem erhalten größere Arztpraxen mit über drei Ärzten zur Finanzierung ihrer Anbindungskosten einen einmaligen Komplexitätszuschlag in Höhe von 230 Euro. Bei Praxen mit über sechs Ärzten wird ein Komplexitätszuschlag in Höhe von 460 Euro erstattet. Er wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung ausgezahlt und deckt den besonderen Aufwand ab, den größere Praxen für die Einbindung zusätzlicher stationärer Kartenterminals haben. Der Zuschlag wird bereits jetzt durch die KVen ausgezahlt und kann auch rückwirkend für Praxen in Anspruch genommen werden, die bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.