Telematikinfrastruktur: Auch Frist für Bestellung verlängert

Die Abgeordneten der Großen Koalition haben am 7. November 2018 in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses nun auch die Frist zur verbindlichen Bestellung der Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verlängert. Die Ärzte müssen ihre Bestellung bis spätestens 31. März 2019 vornehmen – statt wie bisher vorgesehen zum Ende des Jahres 2018. Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schon die Frist zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur auf Mitte 2019 verschoben.