Schleswig-Holstein: Fernbehandlungsverbot wird aufgehoben

In Schleswig-Holstein dürfen Ärzte – voraussichtlich ab Sommer 2018 – Patienten zukünftig in medizinisch vertretbaren Fällen auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt telefonisch oder per Internet beraten. Eine entsprechende Änderung der Berufsordnung wurde am 19. April 2018 durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein veranlasst. Die Änderung muss noch von der Aufsichtsbehörde, dem Gesundheitsministerium in Kiel, genehmigt werden. Heiner Garg (FDP), Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, begrüßte die Änderung der Berufsordnung: „Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen.“ Dies könne in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherung leisten. Die Kammer möchte mit der Änderung erreichen, dass es Ärzten rechtssicher erlaubt ist, Patienten bei leichten gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Telefon oder über das Internet zu beraten. Zudem ermöglicht die neue Regelung eine zeitgemäße Patientensteuerung im Rahmen der Not- und Bereitschaftsdienste.

Dr. med. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, betont, dass die telefonische Diagnosestellung trotz der Änderung der Berufsordnung nicht zum Regelfall werden wird: „Der Fokus liegt eindeutig auf der individuell angemessenen Patientensteuerung und nicht auf einer abschließenden Behandlung im Rahmen eines solchen Erstkontaktes. Bei manifester Erkrankung wird der Regelfall immer in einem gezielten Folgekontakt bei einem Arzt der zur Verdachtsdiagnose passenden Versorgungsebene vor Ort bestehen.“ F. Bartmann fordert den Deutschen Ärztetag auf, eine entsprechende Änderung auch auf Bundesebene durchzuführen.

Schleswig-Holstein ist die erste Landesärztekammer in Deutschland, die eine Fernbehandlung gemäß ihrer Berufsordnung nicht mehr generell ausschließt. Eine Lockerung des Verbotes wurde bereits im Sommer 2016 in Baden-Württemberg veranlasst. Hier dürfen ausgewählte Ärzte innerhalb eines Modellprojekts ebenfalls reine Fernbehandlungen durchführen.