Richtlinie zu Spenderhornhäuten novelliert: Tupferprobe entfällt

Die Bundesärztekammer hat Anfang Februar 2018 die ursprünglich aus dem Jahr 2014 stammende Richtlinie zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank aktualisiert und veröffentlicht.

So überarbeitete der Wissenschaftliche Beirat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. med. Thomas Reinhard (Universitätsaugenklinik Freiburg) unter anderem die Regelung für die Konservierung der Hornhauttransplantate, die Vorgaben für Notfalltransplantate und die Regelungen für die sogenannte „Tupferprobe“, ein Testverfahren für Spenderhäute, das im Rahmen der Entnahme verbindlich vorgeschrieben ist.

Mit der Novellierung wurde die ursprünglich vorgeschriebene Tupferprobe nach sorgfältiger Auswertung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft und in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut gestrichen.

Die Tupferprobe wurde 2014 auf Bestreben des Paul-Ehrlich-Instituts in die ursprüngliche Richtlinie mit aufgenommen, obwohl Experten dieser Testung keinerlei wissenschaftliche Evidenz bescheinigten. Da es in Deutschland an Augenhornhautspenden mangelt und viele Augenhornhäute aus dem Ausland importiert werden müssen, führte die Einführung der Richtlinie zu großen Problemen beim Import von Hornhäuten.

In Deutschland gibt es derzeit 27 Hornhautbanken, in denen die Gewebe überprüft und konserviert werden. Etwa 7000 Hornhauttransplantationen werden bundesweit durchgeführt, weltweit ist Transplantation der Hornhaut die am häufigsten durchgeführte Transplantation.

Die überarbeitete Form der Richtlinie kann auf den Internetseiten der Bundesärztekammer nachgelesen werden.