PZN-Nummern auf Verordnungen vorgeschrieben

Seit dem 1. April 2018 sind Ärzte verpflichtet, auf die Rezepte die Pharmazentralnummer (PZN) der verordneten Medikamente oder Hilfsmittel aufzudrucken. Da reine Wirkstoffe keine PZN besitzen, ist das Aufdrucken bei deren Verordnung weiterhin nicht vorgesehen. Aktuelle Verordnungssoftware-Programme drucken die Nummer automatisiert auf das Rezept. Durch die Vorgabe, die im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz verankert ist, sollen Verordnungen eindeutiger gestaltet und somit Fehlinterpretationen in der Apotheke vermieden werden. Da damit weniger Rückfragen durch die Apotheken an die verschreibenden Ärzte auftreten, wird die Bearbeitung der Rezepte erleichtert. Rezepte ohne PZN dürfen durch die Apotheken dennoch bearbeitet und die Medikamente und Hilfsmittel ausgegeben werden.

Verordnungssoftware muss monatlich aktualisiert werden

Zudem sind Ärzte – ebenfalls seit dem 1. April 2018 – verpflichtet, ihre Verordnungssoftware monatlich zu aktualisieren. Bislang war eine Aktualisierung pro Quartal vorgesehen. Wird die Aktualisierung nicht innerhalb eines Monats durchgeführt, so erhält der Arzt nach fünf überschrittenen Arbeitstagen automatisch einen Hinweis von der Verordnungssoftware. Hintergrund der verkürzten Aktualisierungsfrequenz ist eine Vorgabe des E-Health-Gesetzes, nach der Arzneimittel zu Lasten der Krankenkasse nur noch mit elektronischen Programmen verordnet werden dürfen, die aktuelle Informationen – beispielsweise zu Arzneimittelpreisen und Arzneimittelrichtlinien – enthalten.