Patienteninformation zur Datenerhebung bei postoperativen Wundinfektionen verfügbar

Ende April 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen des neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen" die Einführung einer Patienteninformation zur Datenerhebung bei postoperativen Wundinfektionen beschlossen.

Das neue Qualitätssicherungsverfahren erfasst seit Januar 2017 zunächst im Probebetrieb alle Wundinfektionen, die nach bestimmten Operationen stationär behandelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum stattgefunden hat. Bei der Dokumentation wird auf die routinemäßig erhobenen Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen. Diese patientenbezogenen Daten werden vor der Weiterverarbeitung zunächst von der unabhängigen Vertrauensstelle pseudonymisiert – Rückschlüsse auf die Identität der Patienten werden somit verhindert. Anschließend erstellt das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen quartalsbezogene Auswertungen auf Grundlage der gesammelten Daten und stellt sie den ambulanten und stationären Einrichtungen zur Verfügung. Zudem werden einmal pro Jahr Informationen zum Hygiene- und Infektionsmanagement der einzelnen Praxen und Krankenhäusern abgefragt und auf eine mögliche Verbesserung hin überprüft. Auf diese Weise soll das Auftreten von Wundinfektionen verringert werden.

"Wundinfektionen gehören zu den typischen Komplikationen, die nach einem chirurgischen Eingriff auftreten können. Das gilt unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten ambulant oder stationär behandelt wurden. Das neue Qualitätssicherungsverfahren soll helfen, die Anzahl der Wundinfektionen zu senken. Da wir hierzu Daten zur Behandlung erheben, zusammenführen und auswerten, sind fundierte Informationen für Patientinnen und Patienten zum Umgang mit diesen Daten ein zentraler Baustein", so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Die neue Patienteninformation soll Krankenhäuser und Praxen dabei unterstützen, ihre Patienten über das Qualitätssicherungsverfahren und die Datenweitergabe aufzuklären – zu dieser Aufklärung sind sie aus Datenschutzgründen verpflichtet.

Die Broschüre steht auf Seiten des G-BA zum Download bereit: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4317/2017-03-16_G-BA_Patienteninformation_Datenschutz_QSWI.pdf