Paket gegen Lieferengpässe beschlossen

Der Bundestag hat am 13. Februar 2020 innerhalb des „Fairer-Kassenwettbewerb“-Gesetzes Maßnahmen zum Umgang mit Lieferengpässen bei Arzneimitten beschlossen. So ist es Apotheken beim Auftreten eines Engpasses zukünftig erlaubt, ein teureres als das verordnete Arzneimittel abzugeben. Die Medikamentenabgabe darf dabei unmittelbar erfolgen und nicht erst – wie zunächst angedacht – nach Ablauf einer 24-stündigen Wartezeit. Die anfallenden Mehrkosten müssen durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Einzelheiten dieser Regelung werden in einem Rahmenvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Der Gesetzgeber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da immer mehr Versicherte aufgrund der Lieferengpässe ihre benötigten Medikamente nicht mehr erhalten bzw. bei Substitution durch ein anderes Präparat die zusätzlichen Mehrkosten selbst tragen müssen. Das Gesetz wird Mitte März 2020 im Bundesrat beraten und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.