OCT zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen wird Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute, am 20. Dezember 2018, in Berlin beschlossen, dass die Optische Kohärenztomografie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und des Makulaödems bei diabetischer Retinopathie (DMÖ) Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. Mit Hilfe der OCT können der Erkrankungsverlauf und die Notwendigkeit von wiederholten Medikamenteninjektionen in das Auge überprüft werden, Netzhautstrukturen im Auge beurteilt werden und beispielsweise Flüssigkeitsansammlungen und Veränderungen der Netzhautdicke festgestellt werden. 

Die Optische Kohärenztomografie darf zukünftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei Patienten eingesetzt werden, bei denen eine nAMD oder ein DMÖ diagnostiziert wurde und die Notwendigkeit der intravitralen operativen Medikamentengabe überprüft werden soll. Zur Sicherstellung der Behandlungsqualität hat der G-BA festgelegt, dass die OCT nur von Fachärzten für Augenheilkunde durchgeführt werden darf.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die OCT kann als ambulante Leistung erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat.

Quelle: G-BA