Nutzung von Videosprechstunden und telekonsiliarischen Befundbeurteilungen gering

Wie die Bundessregierung Anfang Dezember 2018 mitgeteilt hat, ist die Nutzung von telemedizinischen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung aktuell noch nicht weit fortgeschritten. Sie beruft sich bei ihrer Schlussfolgerung auf einen Bericht des Bewertungsausschusses zur ambulanten telemedizinischen Leistungserbringung. Dieser hat festgestellt, dass telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und telemedizinische Videosprechstunden zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2017 noch nicht in nennenswertem Umfang erbracht wurden, zudem seien bis zum 1. April 2017 die technischen Voraussetzungen für eine telemedizinische Leistungserbringung nur in wenigen ärztlichen Einrichtungen vorhanden gewesen.

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab vergütet seit dem 1. April 2017 telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgen- und CT-Aufnahmen sowie die Videosprechstunde zur Verlaufskontrolle von Erkrankungen, sofern dieser Behandlung ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt vorausgegangen ist.