KVNO: Zukünftig werden 50 Formulare nur noch online angeboten

Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) werden ab dem 1. Oktober 2017 etwa 50 Formulare nur noch zum Download über die Internetseite www.kvno.de/formulare angeboten. Aktuell können noch alle der insgesamt etwa 200 Formulare per Fax, Mail, Telefon, Brief, persönlich oder über das KVNO-Portal angefordert werden. Die neue Regelung gilt insbesondere für verschiedene Teilnahmeerklärungen zu Verträgen. Diese Formulare können jederzeit ausgedruckt werden, die Menge der gelagerten Formulare in der Praxis wird reduziert. Betroffen sind beispielsweise Formulare zur augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Formulare zur intravitrealen Therapie. Formulare, die in der Vordruckvereinbarung verankert sind, wie beispielsweise Formulare zur Verordnung von Sehhilfen, Überweisungsscheine oder Notfallscheine, können weiterhin wie gewohnt über einen Bestellschein angefordert werden. Die KVNO plant in diesem Zusammenhang einen externen Dienstleister mit dem Versand von Formularen zu beauftragen. Faxnummer und E-Mail-Adresse bleiben zunächst erhalten.