Keine Aufkleber auf’s Rezept

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein weist daraufhin, dass beim Ausfüllen von Arzneimittelrezepten keine Aufkleber verwendet werden dürfen. Die Beschriftung der Rezepte muss dauerhaft sein. Nach der Vordruckvereinbarung hat die Beschriftung des Personalienfeldes zeilen- und spaltengerecht zu sein. In Ambulanzen werden vereinzelt die gängigen Patientenaufkleber benutzt. Das ist nicht zulässig. Die Aufkleber könnten gefälscht oder getauscht werden und sind nicht maschinenlesbar.

Quelle: KVNO aktuell 3+4/2012