Höhere Vergütung für intravitreale Medikamentengabe

Nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses werden die Leistungen der intravitrealen operativen Medikamentengabe (IVOM) rückwirkend zum 1. Januar 2018 höher vergütet. So erhöhen sich insbesondere die Positionen für die Beratung und die Betreuung der Patienten nach einem Eingriff.

Die Vergütung für einen ambulanten Eingriff am Auge inklusive einmaliger Nachsorge steigt demnach von bisher etwa181 Euro auf 193 Euro an. Bei einer IVOM mit einmaliger Nachsorge an beiden Augen werden 264 Euro statt der bisherigen 245 Euro vergütet. Bei mehreren Nachsorgeuntersuchungen erhöht sich die Summe der Vergütung, so steigen allein die Zusatzpauschalen für die Betreuung eines Patienten nach einem Eingriff um etwa 30% an: Für jede weitere Kontrolle werden 13,74 Euro statt der bisherigen 10,53 Euro vergütet.

IVOM-Leistungen wurden 2014 in den EBM aufgenommen

Im Oktober 2014 wurden die IVOM-Leistungen für Patienten mit bestimmten Augenerkrankungen  von der Kassenärztliche Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab – Ärzte aufgenommen. Aktuell sind sie für folgende Erkrankungen vorgesehen:

  • neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration
  • Visusbeeinträchtigung infolge eines diabetischen Makulaödems
  • Visusbeeinträchtigung infolge eines Makulaödems aufgrund eines retinalen Venenverschlusses (Venenastverschluss oder Zentralvenenverschluss)
  • chorioidale Neovaskularisation
  • vitreomakuläre Traktion bei Erwachsenen, auch im Zusammenhang mit einem Makulaloch ≤ 400 Mikrometer (μm) Durchmesser sowie
  • nicht infektiöse Entzündung des posterioren Augensegments (Uveitis intermedia und/oder posterior).

Seit diesem Zeitpunkt können die Leistungen der intravitrealen Medikamentengabe von Augenärzten abgerechnet werden, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und über eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verfügen.

Die aktuelle Überprüfung und Anpassung der Gebühren wurde bereits bei der Einführung vereinbart, die aktuell angepasste Vergütung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2019. Nach diesem Zeitpunkt ist eine weitere Anpassung vorgesehen. Zudem soll bis zum 30. September 2019 analysiert werden, aus welchem Grund das für die Jahre 2015 und 2016 erwartete Punktzahlvolumen nicht ausgeschöpft wurde.

Ein Überblick über die alten und neuen Punktwerte stellt die KBV auf ihrer Internetseite zur Verfügung. http://www.kbv.de/html/1150_33195.php