Finanzierung der Telematik-Infrastruktur geregelt

Anfang Mai 2017 haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Beteiligung des Bundesschiedsamtes auf eine Finanzierung der Telematik-Infrastruktur geeinigt. Damit wurde eine Grundlage für die Umsetzung des eHealth-Gesetzes geschaffen, das die niedergelassenen Ärzte – nach einer Übergansfrist von einem Jahr – spätestens ab dem 1. Juli 2018 dazu verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Die Finanzierung umfasst Beträge für die nötige Erstausstattung der Praxen sowie den laufenden Betrieb und wird ab Juli 2017 gelten.

So werden für die einmalige Anschaffung eines Konnektors im dritten Quartal 2017 einmalig 2620 Euro erstattet, in den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils 10%. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Installation in der Praxis. Der Erstattungsbetrag für ein stationäres Kartenterminal beträgt 435 Euro, ein mobiles, für den Hausbesuch von Patienten taugliches Kartenterminal wird mit 350 Euro bezuschusst. Zudem haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie auf eine Betriebskostenpauschale für anfallende Kosten während des laufenden Betriebes geeinigt. Diese beträgt vom dritten Quartal 2017 bis zum zweiten Quartal des kommenden Jahres 298 Euro je Quartal, danach nur noch 248 Euro je Quartal. Weiterhin werden die Betriebskosten für den Praxisausweis und den Arztausweis in Höhe von 23,25 Euro bzw. 11,62 Euro pro Quartal und Karte vergütet.

"Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht", so Dr. med. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. "Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden", ergänzt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.