Fernbehandlung zukünftig erlaubt: Ärztetag beschließt Änderung der Berufsordnung

m 10. Mai beschloss der Deutsche Ärztetag, der aktuell in Erfurt stattfindet, den Weg für eine ausschließliche Fernbehandlung zu ebnen. Es wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen, die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte folgendermaßen zu ändern:

„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“ Mit der Änderung wurde eine Forderung des letztjährigen Deutschen Ärztetages umgesetzt, die Fernbehandlung unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und so den Arzt-Patienten-Kontakt zu stärken.

„Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen“, so Dr. med. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, vor den 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages. Dabei betonte J. Mischo, dass die digitalen Techniken eine Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit darstellen sollten, jedoch keinen Ersatz für notwendige persönliche Zuwendungen, die weiterhin den „Goldstandard“ ärztlichen Handelns darstellten.

Als erstes Bundesland hatte Schleswig-Holstein Fernbehandlungen durch eine Änderung seiner Berufsordnung im April 2018 durch die Ärztekammer erlaubt, in Baden-Württemberg wurde das Fernbehandlungsverbot im Sommer 2016 gelockert: Ausgewählten Ärzten ist innerhalb eines Modellprojekts ebenfalls die Durchführung einer ausschließlichen Fernbehandlung erlaubt.

Die geänderte Berufsordnung wird nun in einem nächsten Schritt in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen.