Erster Anbieter erhält Zulassung zur Erstellung von elektronischen Praxisausweisen

Seit dem 7. Dezember 2017 ist es Ärzten und Psychotherapeuten möglich, sich einen elektronischen Praxisausweis erteilen zu lassen: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Sektorenzulassung für den elektronischen Praxisausweis erteilt. Als erster Produzent wurde die Bundesdruckerei zugelassen.

 „Ich freue mich sehr darüber, dass nun mit dem Praxisausweis den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auch das letzte Puzzleteil für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durch den ersten Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn für die sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen“, so  Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.  

Mit Hilfe des Praxisausweises ist es den Praxen möglich, sich auf elektronischem Wege gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren – eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur. Der Ausweis kann bei den zugelassenen Kartenherstellern beantragt werden und wird – nach einer Prüfung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung – erteilt.