Erste Honorarkürzungen für TI-Verweigerer

Wie das Niedersächsische Ärzteblatt und die Kassenärztliche Vereinigung Saarland aktuell berichten, wurden Ärzten, deren Praxen bis zum 30. September 2019 nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen waren bzw. die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anschluss bestellt hatten, erstmalig das Honorar um jeweils 1% gekürzt.

So hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen bekanntgegeben, dass sie im ersten und zweiten Quartal des laufenden Jahres insgesamt etwa 1,2 Millionen Euro einbehalten hat. Im ersten Quartal 2019 waren 1247 der 11054 in Frage kommenden Praxen von einer Honorarkürzung betroffen, der Kürzungsbetrag belief sich auf durchschnittlich 587 Euro. Im zweiten Quartal wurde bei 1009 Praxen das Honorar gekürzt, durchschnittlich um 475 Euro pro Praxis.

Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland wies darauf hin, dass sie rückwirkend für das erste und zweite Quartal das Honorar der Ärzte, deren Praxen nicht an die TI angebunden sind, ebenfalls um 1% kürzen werden. Durchschnittlich wird das Honorar der betroffenen Praxen um rund 500 Euro pro Praxis und Quartal gekürzt.

Gesetzgeber hat Honorarkürzung vorgegeben

Grundlage der Honorarkürzungen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers. So sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz vor, dass Praxen, die zum Stichtag (30. September 2019) weder an die TI angeschlossen waren, noch einen Anschluss bestellt haben, mit Honorarkürzungen von 1% belegt werden müssen. Ab März 2020 sollen die Kürzungen auf 2,5% angehoben werden. Die eingesparten Gelder sollen – je nach Leistung – anteilig an die Krankenkassen zurückgezahlt oder als Honorar an die gesamte Ärzteschaft ausgeschüttet werden.