DSGVO – Kontaktformulare müssen verschlüsselt werden

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten die über ein Kontaktformular der Praxishomepage erhoben werden, nur verschlüsselt – beispielsweise mittels einer Transport-Layer-Security (TLS)-Verschlüsselung – übertragen werden. Fehlt die Verschlüsselung, droht eine Abmahnung. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein empfiehlt, aus Sicherheitsgründen die gesamte Webpräsenz mittels TLS zu verschlüsseln. Programme, die eine eigene Verwaltung der Homepage ermöglichen, bieten die Einbindung von Zertifikaten an, die den Sicherheitsstandards der DSGVO genügen.