DGCH: Mindestmengenanzahl bei chirurgischen Eingriffen zu gering

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat Anfang Dezember 2017 auf der Jahrespressekonferenz konkrete Zahlen vorgelegt, wie häufig eine Behandlung in einer Einrichtung durchgeführt werden muss, damit ein qualifiziertes Behandlungsergebnis gewährleistet werden kann. Die Empfehlungen basieren auf umfangreichen Datensammlungen und liegen weit über der derzeit geforderten Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses. „Dies ist ein wertvoller Beitrag zur Patientensicherheit, der von den Fachexperten selbst erarbeitet wurde“, so Prof. Dr. med. Jörg Fuchs, Präsident der DGCH bei der Vorstellung.

Gütesiegel „Kompetenzzentrum“ belegt Mindesteingriffszahlen

Bereits seit dem Jahr 2008 läuft das durch die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) initiierte Projekt, das inzwischen über 74000 Falldaten zu unterschiedlichen operativen Ergebnissen aus Kliniken sammelt und auswertet. „Die Daten, die uns die Kliniken übermitteln, werden sorgfältig aufbereitet“, so Prof. Dr. med. Albrecht Stier, Präsident der DGAV. „Dazu gehört unter anderem, die Fallschwere mit jeweils zulässigen Komplikationsraten zu berücksichtigen.“ Nach der Auswertung entscheidet sich, ob die jeweiligen Kliniken als „Kompetenzzentrum“ zertifiziert werden und dieses Gütesiegel tragen dürfen. Bisher wurde das Siegel 330 Mal verliehen, es wurden auf diese Weise Kompetenzzentren für Hernien, End- und Dickdarm, minimalinvasive Chirurgie, Adipositaschirurgie, Schilddrüsen und Nebenschilddrüsen, Bauchspeicheldrüse, Leber, Endoskopie, oberer Gastrointestinaltrakt, Peritoneum und endokrine Chirurgie zertifiziert.

Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen jährlich mindestens folgende Eingriffshäufigkeiten durchgeführt werden:

  • Leistenbruch: 100
  • Dick- und Mastdarmeingriffe: 100
  • Minimalinvasive Adipositaschirurgie: 75
  • Magenband, Magenbypass und andere Eingriffe am Magen mit metabolischer Indikation: 50
  • Speiseröhrenkrebs: 15
  • Schilddrüsenknoten: 120
  • Bauchspeicheldrüse: 25
  • Komplexe Leberoperationen: 25
  • Hämorrhoiden: 30

Zudem wird vor Verleihung des Zertifikates überprüft, ob die apparative und diagnostische Ausstattung den Anforderungen genügt, wie mit anderen Fachabteilungen kooperiert wird, ob die Sprechstunden den Kriterien entsprechen und wie die
Quote wiederaufgetretener Krebsherde innerhalb von zwei bzw. fünf Jahren liegt. Bei einem Wechsel des verantwortlichen Chirurgen verliert das Zertifikat seine Gültigkeit.