Deutscher Hochschulverband fordert großzügigere Befristungsregeln

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den Gesetzgeber aufgefordert, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu novellieren. Die Berufsvertretung der Wissenschaftler schlägt Bundesministerin Annette Schavan vor, Zeiten eines aus Drittmitteln finanzierten, befristeten Arbeitsvertrages nur noch zur Hälfte auf die zulässige Befristungsdauer nach dem WissZeitVG anzurechnen. Dies sei gerechtfertigt, weil wissenschaftliche Mitarbeiter in Drittmittelprojekten den größten Teil ihrer Arbeitszeit nicht für die eigene Qualifizierung arbeiten könnten.

Ziel ist es, Staueffekte beim Übergang von wissenschaftlicher Mitarbeiterstelle zur Professur abzumildern

Nach dem WissZeitVG dürfen wissenschaftliche Beschäftigte bis zu sechs Jahre vor der Promotion und daran anschließend für weitere sechs – in der Medizin neun – Jahre an wissenschaftlichen Einrichtungen befristet eingestellt werden. Neben der sogenannten sachgrundlosen Befristung hat das WissZeitVG eine zusätzliche Möglichkeit der Befristung für die Beschäftigung in Drittmittelprojekten geschaffen. Befristete Arbeitsverträge – auch in Drittmittelprojekten – gehören an Hochschulen zum Alltag: So zeigen neue Erhebungen, dass jeder zweite Wissenschaftler unter 30 Jahren in der Promotionsphase aus Drittmitteln finanziert wird. "Durch die Hochschulpakte und die Exzellenzinitiative ist die Zahl wissenschaftlicher Mitarbeiterstellen auf derzeit über 163 000 gewachsen, ohne dass die Zahl der Universitätsprofessuren mit derzeit knapp 25 500 proportional mitgewachsen wäre. Eine Änderung des WissZeitVG hilft Staueffekte beim Übergang von wissenschaftlicher Mitarbeiterstelle zur Professur abzumildern", sagt der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. Für viele qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf dem Berufungsmarkt trotz nachgewiesener Qualifikation erhebliche Probleme haben, eine unbefristete Stelle in der Wissenschaft zu erreichen, würden mit großzügigeren Befristungsregelungen ein längerer Verbleib im Wissenschaftssystem ermöglicht oder zumindest mehr Zeit für eine Umorientierung zu Berufen außerhalb der Wissenschaft zur Verfügung gestellt.