Deutscher Ärztetag strebt Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende an

Der Deutsche Ärztetag 2018 hat sich am 10. Mai 2018 für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende ausgesprochen. Er fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Transplantationsgesetz zu ändern. In der Entscheidung heißt es, dass von jedem Bürger erwartet werden könne, dass er sich mit der Problematik der Organspende auseinandersetzt und im Falle einer ablehnenden Haltung diese auch als Widerspruch formulieren könne. Da der mutmaßliche Wille der Patienten auch im Falle einer Widerspruchsregelung in Zweifelsfällen geklärt werden müsse, sei die Autonomie der Patienten gewährleistet. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Nach dem Transplantationsgesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder alle zwei Jahre schriftlich über das Thema zu informieren. Dies verursacht hohe Kosten und führt zu selten zu einer Entscheidung bei den Versicherten.

36% der Bürger besitzen einen Organspendeausweis

Nach den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügen derzeit etwa 36% der Bürger über einen Organspendeausweis, etwa 72% von ihnen stimmen einer Organ- und Gewebeentnahme zu, 14% widersprechen ausdrücklich einer Entnahme und der Rest überträgt die Entscheidung auf Angehörige. Auch wenn die Anzahl der Organspendeausweise sich damit gegenüber dem Vorjahr um 4% erhöht hat, so ist diese Anzahl vergleichsweise gering. Nach der Umfrage stehen etwa 84% aller befragten Bürger einer Organspende aufgeschlossen gegenüber. An der Umfrage hatten zwischen November 2017 und Februar 2018 bundesweit 4000 Bürger im Alter von 14 bis 75 Jahren teilgenommen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgrund dieser Zahlen gesagt, dass Alles unternommen werden müsse, um die Anzahl an Organspenden zu steigern. Jedoch erteilte er der Forderung nach einer Widerspruchslösung eine klare Absage. Überzeugungsarbeit sei besser als Zwang, so der Minister.