Coronasonderregeln um 3 Monate verlängert

Die Coronasonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen und für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Schreiben mit. Begründet wurde das Vorgehen mit der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante, demnach sollen nicht notwendige Kontakte vermieden und Infektionsrisiken minimiert werden. So können Patienten weiterhin nach einer zuvor erfolgten intensiven telefonischen Befragung durch den Arzt für bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Zudem kann die Krankschreibung – ebenfalls telefonisch – einmalig um 7 Tage verlängert werden. Darüber hinaus können Behandlungen nach wie vor per Video erfolgen – vorausgesetzt, dass diese aus therapeutischer Sicht sinnvoll und die Patienten damit einverstanden sind. Die Geltungsdauer der Coronasonderregeln korreliert allerdings nicht mit der epidemischen Lage nationaler Trageweite, sondern wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen.