BfArM veröffentlicht Liste mit relevanten Wirkstoffen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Anfang Mai 2017 eine Liste mit Wirkstoffen veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Versorgung der Gesamtbevölkerung als besonders relevant angesehen werden. Die Liste dient den Bundesoberbehörden als zentrales Informationsmedium: Im Fall eines Lieferengpasses bei einem Arzneimittel kann auf diese Weise sofort bestimmt werden, ob es sich um ein relevantes Arzneimittel und damit nicht nur um einen Lieferengpass, sondern auch um einen Versorgungsengpass handelt, bei dem die Patientenversorgung nicht weiter sichergestellt werden kann.

Die fortlaufend aktualisierte Liste beruht auf Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften und der Weltgesundheitsorganisation. Sie enthält Wirkstoffe für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die mit einem besonderen Versorgungsrisiko verbunden sind – beispielsweise, weil für ein Arzneimittel nur noch ein Zulassungsinhaber oder ein Wirkstoffhersteller existiert. Die auf der Liste geführten Arzneimittel werden zukünftig engmaschig behördlich überwacht, um einen Versorgungsengpass frühzeitig zu identifizieren und in Kontakt mit dem Hersteller treten zu können.

So enthält die Liste beispielsweise essentielle, auch in Augentropfen eingesetzte Antibiotika (Azithromycin, Gentamycin, Kanamycin) und Antimykotika (Natamycin) sowie verschiedene Glukokortikoide (Prednison, Dexamethason) und Antikörper, die im Rahmen der intravitrealen Injektion verwendet werden (Adalimumab, Aflibercept). Auch das in der Augenheilkunde eingesetzte Atropin befindet sich auf der Liste.

Die Voraussetzung für die Versorgungsrelevanz eines Wirkstoffes ist, dass der Wirkstoff für die Gesamtbevölkerung relevant ist. Wirkstoffe zur Behandlung seltener Erkrankungen (mit "Orphan Drug" Status) sind aus diesem Grund regelhaft nicht Bestandteil der Liste.