Approbation: Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands von Nicht-EU-Ärzten muss nachgewiesen werden

Das Verwaltungsgericht Trier hat im September 2018 entschieden, dass ein Arzt, der außerhalb der Europäischen Union ausgebildet wurde, in Deutschland nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer Approbation ohne weitere Prüfung erhält, wenn eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist die Vorlage eines individualisierten Curriculums der universitären Ausbildung im Ausland zwingend erforderlich (2 K 6384/17.TR).

Der Kläger hatte sein Medizinstudium in der Ukraine absolviert und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Arzt mehrere Facharztbezeichnungen erworben. Seit dem Jahr 2014 ist er in einer Klinik in der Region Trier beschäftigt. Im März 2015 beantragte er in Deutschland eine Approbation. Der Antrag wurde abgelehnt, da ein Gutachter bescheinigte, dass nur in Teilbereichen eine Gleichwertigkeit des Studiums festgestellt werden könne. Auch seine berufliche Tätigkeit gleiche diese nicht völlig aus, daher könne er einen gleichwertigen Ausbildungsstand nur durch das Ablegen einer Prüfung nachweisen.

Der Arzt verklagte die Bundesrepublik, da er der Ansicht war, dass eine Gleichwertigkeit der Ausbildung gegeben sei. Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Der Ausbildungsstand des Klägers sei an der Grundausbildung für Ärzte zu messen, wie sie in der Bundesärzteordnung und Approbationsordnung vorgesehen sei. Der Kläger hatte trotz Aufforderung kein Curriculum über den Inhalt seiner Ausbildung in deutscher Sprache vorgelegt. Daher sei ein Vergleich der Ausbildung nicht möglich. Die durch den Kläger vorgelegten Unterlagen ließen keine Rückschlüsse über die vermittelten Inhalte der belegten Fächer zu, sondern zeigten lediglich eine stundenmäßige Unterteilung in Vorlesungen, praktische Übungen und selbstständige Arbeit des Studenten. Eine inhaltliche Ausgestaltung der Fächer sei den Unterlagen nicht zu entnehmen. Dies könne auch nicht vollumfänglich durch seine ärztliche Berufspraxis ausgeglichen werden.