Anbieter für Videosprechstunde zertifiziert

Nachdem Augenärzte theoretisch bereits seit Anfang April 2017 Patienten beispielsweise nach Operationen eine Verlaufskontrolle per Video anbieten und diese als Kassenleistung gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen dürfen, kann diese Videosprechstunde nun auch praktisch starten: Die ersten Anbieter sind inzwischen zertifiziert. Eine Auflistung dieser Anbieter sowie weiterführende Informationen zu den technischen und fachlichen Anforderungen sowie über die neuen Gebührenordnungspositionen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Internetseite unter
http://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php zur Verfügung. Die zertifizierten Anbieter müssen besondere Sicherheitsvorgaben erfüllen: So muss beispielsweise eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung gewährleistet sein, zudem muss die technische Ausstattung der Praxis und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit den Patienten gewährleisten.