Analyse zu Arzneimittelverordnungen zeigt gleichbleibende Anzahl an Verordnungen am Quartalsende

Grafik des Monats Januar des Zi: Entwicklung der Arzneimittelverordnungen in Deutschland im Jahr 2015

Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), das Forschungsinstitut der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hat im Januar 2018 eine Auswertung von über 677 Millionen Arzneimittelverordnungen aus dem Jahr 2015 vorgelegt, die gesetzlich versicherten Patienten verordnet wurden. Die Zahlen belegen, dass zu Quartalsende weder die Anzahl der Arztkontakte noch die Anzahl der Verordnungen rückläufig waren.

Andere Studien, wie beispielsweise die Studie des Hamburger Centers for Health Economics kamen zuvor auf andere Ergebnisse: So hatten sie nach Auswertung von Daten der Techniker Krankenkasse aus den Jahren 2013 und 2014 kritisiert, dass Ärzte zum Quartalsende seltener pauschale und budgetierte Leistungen erbringen.

Die aktuellen Ergebnisse des Zi widersprechen diesen Studien deutlich. Nach der Auswertung von über 677 Millionen Verordnungen, für die jeweils ein taggenaues Verordnungsdatum vorliegt, erhielten Patienten, die ein Arzneimittel benötigen, pro Monat durchschnittlich 1,7 Arzneimittel. Diese Verordnungen und somit auch die Arztkontakte sanken innerhalb der ersten drei Quartale jeweils in den mittleren Monaten des jeweiligen Quartals und stiegen zu Quartalsende wieder an. Lediglich im vierten Quartal wurde ein leichter Rückgang der Verordnungen verzeichnet. Als Gründe für diese „Wellenbewegung“ sieht das Zi einen saisonalen Zusammenhang zwischen Arztbesuch und Ferienzeiten.

Eine ausführliche Publikation zu diesem Thema ist derzeit in Vorbereitung.