Aktualisierung der „Empfehlungen zur Untersuchung und zum diagnostischen Vorgehen bei Pupillenstörungen“

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft haben Ende Dezember 2017 den aktualisierten Leitlinienanhang „Empfehlungen zur Untersuchung und zum diagnostischen Vorgehen bei Pupillenstörungen“ veröffentlicht. Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 2011.

So empfiehlt der überarbeitete Leitlinienanhang zur Abklärung eines Horner-Syndroms und immer bei einer Anisokorie über 1mm nicht mehr generell den Kokaintest anzuwenden. Empfohlen wird nun der Test mit Apraclonidin-Augentropfen (Iopidine®). Da Apraclonidin bei Säuglingen unter einem Jahr nicht verabreicht werden darf, wird für eine Untersuchung in dieser Altersgruppe weiterhin der Kokaintest (2,5%) indiziert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der M. dilatator pupillae gerade bei Säuglingen oftmals noch nicht ausgereift ist und sich die betroffene Pupille auch mittels direkt bei den Muskeln angreifenden Mydriatika schlechter erweitern lässt als auf der normalen Seite – in diesem Fall ist der Kokaintest nicht verwertbar.

Zudem wurden zwei Pupillenstörungen in die Empfehlungen aufgenommen: Die atonische Pupille nach intraokularen Eingriffen (Urrets-Zavalia-Syndrom) sowie die – vor allem bei Migräne beschriebene – einseitig spastische Pupillenerweiterung bzw. benigne rezidivierende unilaterale Mydriasis.

Der überarbeitete Leitlinienanhang ist unter der folgenden Internetadresse abrufbar: http://augeninfo.de/leit/empfpup.pdf