„Aktion Saubere Hände“ ab 2018 mit Teilnehmergebühr für Krankenhäuser

Bereits seit dem Jahr 2008 ist die „Aktion Saubere Hände“ (ASH) zur Verbesserung des Händedesinfektionsverhaltens in deutschen Gesundheitseinrichtungen etabliert. Die nationale Kampagne wird am Institut für Hygiene und Umweltmedizin an der Universitätsmedizin Berlin Charité, koordiniert und war bisher für teilnehmende Gesundheitseinrichtungen kostenfrei. Finanziert wurde die ASH von 2008 bis 2013 vom Bundesministerium für Gesundheit. Seit dem Jahr 2014 wird sie finanziell durch einen Förderkreis unterschiedlicher Organisationen sowie seit 2015 durch Spenden unterstützt.

Die Finanzierung der Kampagne auf dem bisherigen Weg ist derzeit nicht mehr möglich. Um sie auch zukünftig unabhängig fortführen zu können, fällt ab dem 1. Januar 2018 für alle weiterhin teilnehmenden Krankenhäuser eine Gebühr von 500 Euro jährlich an. Der hierfür notwendige Vertrag kann unter http://www.aktion-sauberehaende.de/ash/module/krankenhaeuser/teilnehmervertrag/ abgeschlossen werden. Krankenhäuser, die ab dem kommenden Jahr keinen Teilnehmerbeitrag bezahlen, werden aufgefordert, die „Aktion Saubere Hände“ in ihre Haus zu beenden, alle Poster der Aktion zu entfernen und die Vorträge der Aktion zukünftig nicht mehr zu verwenden. Weiterhin verwendet werden dürfen das Videotutorial sowie das Modell zu den fünf Indikationen der Händedesinfektion.

Mit Abschluss des Vertrages erhalten die teilnehmenden Kliniken Zugangsdaten, die einen Zugang zu Teilbereichen der Webseite der Aktion ermöglichen. In diesen Bereichen werden neue Materialien zur Verfügung gestellt (beispielsweise zum jährlichen Tag der Händehygiene).

Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der ambulanten Medizin werden nicht zur Zahlung eines Teilnehmerbeitrags verpflichtet.