Änderung im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz führt zu Klagewelle der Krankenkassen

Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang Oktober 2018 angekündigt hatte, den Gesetzesentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) zu ändern und die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen deutlich zu verkürzen, haben Vertreter der Krankenkassen angekündigt, die Sozialgerichte mit einer Klagewelle zu überrollen. Die aktuelle Fassung des Gesetzes, das am 9. November 2018 durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde, sieht vor, dass Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem sie entstanden sind. Fordern Krankenkassen die Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ein, gilt diese Frist auch rückwirkend für alle Forderungen, die vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung, die vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind, sind nicht von der verkürzten Verjährungszeit betroffen. Bislang galt eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

Klageeingänge an Sozialgerichten stiegen um das Zwanzigfache an

Nach Recherchen des Handelsblattes stieg die Anzahl der Klageeingänge in der Sparte „Krankenversicherung“ der Sozialgerichte bis zum 9. November 2018 deutlich an. Auf die Umfrage des Blattes äußerten sich die Vertreter der Sozialgerichte alarmiert: „Während am Sozialgericht Berlin in dieser Sparte normalerweise rund zehn Klagen pro Tag eingehen, sind es am 5. November 2018 schon 43 Fälle gewesen und am 6. November dann 53. Heute sind bisher bereits 191 Klagen eingegangen“, so Marcus Howe, Richter am Berliner Sozialgericht, am 7. November.

Auch die Sozialgerichte Duisburg und Düsseldorf bestätigten diesen Trend. So gingen in Duisburg zwischen dem 1. und 5. November 2018 etwa 170 neue Klagen in der Sparte „Krankenversicherung“ ein – üblicherweise werden dort innerhalb eines Jahres lediglich 140 derartige Verfahren durchgeführt.

Andreas Knipping vom Sozialgericht München bestätigte dem Handelsblatt eine nie dagewesene Klagewelle der Krankenkassen: So wurden am 5. und 6. November insgesamt 700 Klagen eingereicht – normalerweise seien durchschnittlich zehn Klagen pro Tag üblich.