2022: Orientierungswert erhöht sich um 1,275%

Nachdem die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zunächst gescheitert sind, hat der Erweiterte Bundesausschuss den Orientierungswert für das kommende Jahr um 1,275% (von 11,1244 Cent auf 11,2662 Cent) angehoben. Aufgrund der Erhöhung stehen nun etwa 540 Millionen Euro zusätzlich für die Versorgung der gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Zudem wurden die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Für den steigenden Behandlungsbedarf wird ein zusätzlicher Vergütungsumfang von 60 Millionen Euro erwartet.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, kommentierte die Ergebnisse mittels Videostatement. So sei das Ergebnis die Folge eines „zähen Ringens über Wochen“. „Wir stellen zunehmend fest, dass eine Anpassung des Orientierungswertes mit den im Gesetz vorgegebenen Regeln nicht sachgerecht gelingen kann.“ Die Kostenentwicklung in den Praxen werde nicht adäquat berücksichtigt. Dr. Stephan Hofmeister, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, führte aus: „Die deutlich über sechsprozentige Tariflohnsteigerung in diesem Jahr wurde nicht abgebildet“. Hier müsse dringend im kommenden Jahr neu verhandelt werden.