2019: Erstmals erhalten Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen eine Vergütung

Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen wie Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Medizinisch-technischen Assistenten, Orthoptisten und Physiotherapeuten erhalten ab dem kommenden Jahr erstmals eine Ausbildungsvergütung. Auch für Auszubildende zum Notfallsanitäter wird diese Vergütung eingeführt. So werden die Ausbildungsbedingungen nach einer Einigung zwischen der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ab dem 1. Januar in einem Tarifvertrag geregelt.

Die – meist weiblichen – Auszubildenden erhalten demnach zukünftig im ersten Ausbildungsjahr 965,24 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1025,30 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1122,03 Euro. Aktuell müssen sich die Auszubildenden ihren Lebensunterhalt während ihrer dreijährigen Ausbildung selbst finanzieren. Betroffen von der neuen Regelung sind 1800 Auszubildende an Universitätskliniken und 1700 Auszubildende an kommunalen Krankenhäusern.