2016: Zwölf Ärzte verlieren Zulassung aufgrund unzureichender Fortbildung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Mitte Februar 2018 den neuen Qualitätsbericht 2017 vorgestellt, der die Dokumentation der Qualitätssicherungsüberprüfungen des Jahres 2016 beinhaltet. So wurden in dem Berichtsjahr etwa 12000 Ärzte stichprobenartig hinsichtlich ihrer Behandlungsqualität untersucht. Hierzu überprüfte die KBV etwa 125000 zufällig ausgewählte Patientendokumentationen und 18000 Geräte. Zudem fanden rund 4000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt.

Aufgrund dieser Überprüfungen wurde im Jahr 2016 insgesamt 470 Ärzten die Zulassung entzogen. Die Gründe hierfür waren Nichteinhaltung von Mindestfrequenzen, gerätebezogene Anforderungen oder fehlende Fortbildungsnachweise – zwölf Ärzte mussten ihre Zulassung zurückgeben, da sie ihrer Fortbildungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Etwa 450 Vertragsärzte mussten aufgrund einer unzureichenden Fortbildung Honorarkürzungen hinnehmen.

„Gemessen an der Grundgesamtheit ist diese Zahl gering, zeigt aber, dass Verstöße Konsequenzen haben“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. med. Thomas Kriedel bei der Vorstellung der Zahlen.

Der vollständige Qualitätsbericht ist auf der Internetseite der KBV nachlesbar: http://www.kbv.de/html/1748.php